Erpressung: Bereicherungsabsicht unter rechtswidrigen Drohungen
Erpressung ist eine Straftat. Sie setzt eine Bereicherungsabsicht des Täters voraus. Der Erpresser bedroht sein Opfer und nötigt es dazu, gegen seinen Willen Geld zu bezahlen, Dienstleistungen zu erbringen oder persönlichen Besitz herauszugeben. Physische Gewalt sollen den Bedrohungen Nachdruck verleihen.
Wann ist Erpressung eine Straftat?
Man kommt nicht umhin, das Strafgesetzbuch zurate zu ziehen, um diese höchst unerfreuliche Handlung, die eine Erpressung darstellt, zu definieren. Im Gesetz ist darüber hinaus zu lesen, welches Strafmaß auf dem Fuße folgen kann. Zu finden ist das im 20. Abschnitt der Strafgesetzbuches (StGB), der sich mit Raub und Erpressung befasst.
Es ist sicher kein Zufall, dass Erpressung und Raub im Strafgesetz nahe beieinander liegen: Denn es geht immer um die Bereicherung, die verknüpft ist mit einer rechtswidrigen Handlung. Das unterscheidet die Straftat von den unfeinen Erpressungen, die im Alltag geschehen können.
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