Freitag, 24. Juli 2026

Rufmord und Nötigung sind keine modernen Phänomene, doch das digitale Zeitalter verleiht ihnen eine zerstörerische Reichweite. Verleumdung und Erpressung greifen tief in das Leben von Betroffenen ein

Sie vernichten Existenzen, ruinieren soziale Gefüge und hinterlassen psychische Traumata. Um sich effektiv zu schützen, muss man rechtliche Grundlagen und die Mechanismen dieser Straftaten verstehen.

Die Verleumdung: 


Gezielter Angriff auf die EhreDie Verleumdung ist ein schwerwiegendes Ehrdelikt. Sie unterscheidet sich von der Beleidigung oder der üblen Nachrede durch ein zentrales Kriterium: den Vorsatz der Unwahrheit. 

Wer eine Verleumdung begeht, behauptet oder verbreitet über eine andere Person eine unwahre Tatsache, obwohl er genau weiß, dass diese unwahr ist. Das Ziel ist es, das Opfer öffentlich herabzuwürdigen oder dessen Kreditwürdigkeit zu zerstören.

Besonders fatal wirkt sich dies im Internet aus. Soziale Medien agieren als Brandbeschleuniger. Einmal gestreute Lügen lassen sich kaum vollständig löschen. Für das Opfer beginnt ein sozialer Spießrutenlauf, der oft im beruflichen Ruin endet. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Straftat, die empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen nach sich zieht.

Die Erpressung: 

Zwang durch Bedrohung

Während die Verleumdung den Ruf attackiert, zielt die Erpressung auf das Vermögen oder die Willensfreiheit des Opfers ab. Eine Erpressung liegt vor, wenn der Täter dem Opfer mit einem empfindlichen Übel droht, um es zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu zwingen. 

Das primäre Motiv ist fast immer die finanzielle Bereicherung.In Kombination mit Verleumdung entsteht eine besonders perfide Dynamik, die oft als „Cyber-Erpressung“ auftritt. Täter drohen damit, intime Fotos, gefälschte Beweise oder rufschädigende Behauptungen öffentlich zu machen, wenn das Opfer kein Geld zahlt. 

Die angedrohte Verleumdung wird hier zum Werkzeug der Erpressung. Das Opfer gerät in eine scheinbar ausweglose psychische Zwickmühle.Psychologische Folgen und VerhaltensregelnDie Kombination beider Delikte löst extremen Stress aus. Die Angst vor Kontrollverlust über den eigenen Ruf führt oft zu Lähmung. 

Viele Betroffene neigen dazu, den Forderungen nachzugeben, in der Hoffnung, das Problem schnell zu lösen. Dies ist jedoch ein fataler Irrtum: Erpresser halten sich selten an Absprachen; auf eine Zahlung folgt meist die nächste Forderung.Wer Opfer von Verleumdung und Erpressung wird, muss sofort handeln. 

Der erste Schritt ist die lückenlose Beweissicherung durch Screenshots, Chatverläufe und E-Mails. Danach sollte man die Isolation durchbrechen, sich Vertrauenspersonen anvertrauen und professionelle Hilfe suchen.Vor allem gilt: Niemals auf die Forderungen eingehen und umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Moderne 

Cybercrime-Dienststellen können Täter trotz vermeintlicher Anonymität im Netz oft ausfindig machen. Nur durch konsequentes Vorgehen lässt sich die Kontrolle über das eigene Leben zurückgewinnen.

Donnerstag, 10. Juli 2025

Verleumdung und Erpressung sind zwei unterschiedliche Straftaten, die im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind.

Verleumdung, nach § 187 StGB, ist die wissentliche Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, eine Person zu verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Erpressung, nach §§ 253, 255 StGB, ist die Nötigung einer Person durch Gewalt oder Drohung, um sie zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu bewegen, die ihr oder einem Dritten einen Vermögensnachteil zufügt, wobei der Täter bereicherungsabsichtlich handelt.


Verleumdung (Verleumdung): Definition: Die wissentliche Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, eine Person zu verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Beispiel: Jemand verbreitet das Gerücht, dass eine Person eine schwere Straftat begangen hat, obwohl er weiß, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bei öffentlicher Verleumdung oder in einer Versammlung kann die Strafe bis zu fünf Jahren betragen. 

Erpressung (Erpressung): Definition: Die Nötigung einer Person durch Gewalt oder Drohung, um sie zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu bewegen, die ihr oder einem Dritten einen Vermögensnachteil zufügt, wobei der Täter bereicherungsabsichtlich handelt. Beispiel: Jemand droht, ein kompromittierendes Foto zu veröffentlichen, wenn das Opfer ihm kein Geld zahlt. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Samstag, 27. Juli 2024

Wann spricht man von Erpressung? Laut StGB ist eine Erpressung strafbar, wenn der Täter eine andere Person mittels Gewaltanwendung oder einer Drohung nötigt und diese oder eine andere Person dadurch einen Vermögensnachteil erleidet.

Was zählt alles als Erpressung? 

Was ist eine strafbare Erpressung? Eine Strafbarkeit wegen Erpressung setzt voraus, dass eine Person durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wird und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder einer weiteren, anderen Person ein Nachteil zugefügt wird (vgl. § 253 StGB).

Was ist der Unterschied zwischen Erpressung und Drohung? 

Die Gemeinsamkeit beider Delikte besteht darin, dass der Täter eine andere Person durch Gewalt und/oder Drohungen zu einem bestimmten Verhalten zwingen will. Anders als bei einer Nötigung gibt es bei einer Erpressung jedoch immer eine Gewinnabsicht.

Wann wird man erpresst? 

Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Insofern ist die Erpressung von der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt.

Wie wird Erpressung geahndet? 

Die Erpressung wird mit Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe) bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe (siehe Geldstrafe) bestraft. Bei der Erpressung handelt es sich um eine Vermögensbeschädigung durch Nötigung. Vorausgesetzt wird folglich, dass der Tatbestand der Nötigung (siehe Nötigung) erfüllt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung? 

Eine Erpressung im Sinne des § 253 StGB muss einen Vermögensschaden und eine rechtswidrige Bereicherung zur Folge haben. Eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB bedarf nicht eines solchen Vermögensschadens. Hier reicht es aus, dass das Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wurde.


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Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?

Samstag, 25. Juni 2022

Sie werden mit Verleumdungen erpresst? Emotionale Erpressung ist eine Form psychischer Gewalt. Sie kann für das Opfer verheerende Auswirkungen haben. Strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches ist sie aber nicht, wenngleich sie strafbare Handlungen enthalten kann.

Erpressung: Bereicherungsabsicht unter rechtswidrigen Drohungen


Erpressung ist eine Straftat. Sie setzt eine Bereicherungsabsicht des Täters voraus. Der Erpresser bedroht sein Opfer und nötigt es dazu, gegen seinen Willen Geld zu bezahlen, Dienstleistungen zu erbringen oder persönlichen Besitz herauszugeben. Physische Gewalt sollen den Bedrohungen Nachdruck verleihen.


Wann ist Erpressung eine Straftat? 

Man kommt nicht umhin, das Strafgesetzbuch zurate zu ziehen, um diese höchst unerfreuliche Handlung, die eine Erpressung darstellt, zu definieren. Im Gesetz ist darüber hinaus zu lesen, welches Strafmaß auf dem Fuße folgen kann. Zu finden ist das im 20. Abschnitt der Strafgesetzbuches (StGB), der sich mit Raub und Erpressung befasst. 

Es ist sicher kein Zufall, dass Erpressung und Raub im Strafgesetz nahe beieinander liegen: Denn es geht immer um die Bereicherung, die verknüpft ist mit einer rechtswidrigen Handlung. Das unterscheidet die Straftat von den unfeinen Erpressungen, die im Alltag geschehen können.

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Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

Sonntag, 7. November 2021

Mitbewerber Verleumdung - Rufschädigungen wie die üble Nachrede oder Verleumdung werden auch als Ehrverletzungen bezeichnet. Rufschädigungen wie die üble Nachrede oder Verleumdung werden auch als Ehrverletzungen bezeichnet.

„Auch die Konkurrenz der betroffenen Unternehmen bewertet Mitbewerber immer wieder gezielt schlecht und verstößt durch gezieltes Erschleichen eines Wettbewerbsvorteils gegen das Wettbewerbsrecht“ Keine Chance haben Unternehmen auch, wenn sie den Urheber einer anonymen Bewertung herausbekommen wollen. 

Einen zivilrechtlichen Anspruch auf Preisgabe der Identität des Verfassers gibt es nicht. Nach Auffassung der Gerichte überwiegt der Datenschutz. Erst bei strafrechtlichen Ermittlungen, etwa wegen Beleidigung oder Verleumdung, kann das Unternehmen erfahren, wer sich in der Anonymität versteckt

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Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

Samstag, 21. November 2020

Dirk Massat - Was tun bei Vorwurf Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung?

Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung?  


Hierbei handelt es sich um einen Teilbereich der Ehrdelikte. In diesem Beitrag erhalten Sie wertvolle Tipps zu Verleumdung und weiteren Ehrdelikten. Die Beleidigungsdelikte schützen das Rechtsgut „Ehre“. Auch eine einfache Beleidigung kann im Einzelfall empfindliche strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Neben der Geldstrafe sind Sie ggf. vorbestraft; auch eine Freiheitsstrafe ist möglich.

Erforderlich sind stets ein individualisierbarer Ehrträger und eine ehrverletzende Äußerung in nicht beleidigungsfreier Sphäre. „Die Polizei“ als solche ist beispielsweise mangels Individualisierbarkeit kein tauglicher Ehrträger, der einzelne Polizist oder Beamte einer bestimmten Einheit hingegen schon. § 185 StGB setzt ehrverletzende Äußerungen – die sowohl Meinung, als auch unwahre oder nicht erweislich wahre Tatsachen sein können – voraus, wobei Letztere gegenüber dem Ehrträger geäußert werden. 

Äußert man nicht erweislich wahre, ehrverletzende Tatsachen ggü. Dritten ist die üble Nachrede einschlägig. Bei ehrverletzenden Meinungen ist immer § 185 StGB zu prüfen. Die Abgrenzung von Meinungen und Tatsachen ist oft schwierig und setzt tiefergehende Kenntnisse der Rechtsprechung voraus. 

Um Verleumdung nach § 187 StGB handelt es sich, wenn die ehrverletzende Tatsache nachweislich unwahr ist und wider besseren Wissens geäußert wird. Diesen Straftatbestand stellen wir Ihnen weiter unten ausführlich dar.

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