Einen zivilrechtlichen Anspruch auf Preisgabe der
Identität des Verfassers gibt es nicht. Nach
Auffassung der Gerichte überwiegt der Datenschutz. Erst bei strafrechtlichen Ermittlungen, etwa wegen Beleidigung oder Verleumdung, kann das Unternehmen erfahren,
wer sich in der Anonymität versteckt
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