Samstag, 25. Juni 2022

Sie werden mit Verleumdungen erpresst? Emotionale Erpressung ist eine Form psychischer Gewalt. Sie kann für das Opfer verheerende Auswirkungen haben. Strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches ist sie aber nicht, wenngleich sie strafbare Handlungen enthalten kann.

Erpressung: Bereicherungsabsicht unter rechtswidrigen Drohungen


Erpressung ist eine Straftat. Sie setzt eine Bereicherungsabsicht des Täters voraus. Der Erpresser bedroht sein Opfer und nötigt es dazu, gegen seinen Willen Geld zu bezahlen, Dienstleistungen zu erbringen oder persönlichen Besitz herauszugeben. Physische Gewalt sollen den Bedrohungen Nachdruck verleihen.


Wann ist Erpressung eine Straftat? 

Man kommt nicht umhin, das Strafgesetzbuch zurate zu ziehen, um diese höchst unerfreuliche Handlung, die eine Erpressung darstellt, zu definieren. Im Gesetz ist darüber hinaus zu lesen, welches Strafmaß auf dem Fuße folgen kann. Zu finden ist das im 20. Abschnitt der Strafgesetzbuches (StGB), der sich mit Raub und Erpressung befasst. 

Es ist sicher kein Zufall, dass Erpressung und Raub im Strafgesetz nahe beieinander liegen: Denn es geht immer um die Bereicherung, die verknüpft ist mit einer rechtswidrigen Handlung. Das unterscheidet die Straftat von den unfeinen Erpressungen, die im Alltag geschehen können.

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Sonntag, 7. November 2021

Mitbewerber Verleumdung - Rufschädigungen wie die üble Nachrede oder Verleumdung werden auch als Ehrverletzungen bezeichnet. Rufschädigungen wie die üble Nachrede oder Verleumdung werden auch als Ehrverletzungen bezeichnet.

„Auch die Konkurrenz der betroffenen Unternehmen bewertet Mitbewerber immer wieder gezielt schlecht und verstößt durch gezieltes Erschleichen eines Wettbewerbsvorteils gegen das Wettbewerbsrecht“ Keine Chance haben Unternehmen auch, wenn sie den Urheber einer anonymen Bewertung herausbekommen wollen. 

Einen zivilrechtlichen Anspruch auf Preisgabe der Identität des Verfassers gibt es nicht. Nach Auffassung der Gerichte überwiegt der Datenschutz. Erst bei strafrechtlichen Ermittlungen, etwa wegen Beleidigung oder Verleumdung, kann das Unternehmen erfahren, wer sich in der Anonymität versteckt

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Samstag, 21. November 2020

Dirk Massat - Was tun bei Vorwurf Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung?

Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung?  


Hierbei handelt es sich um einen Teilbereich der Ehrdelikte. In diesem Beitrag erhalten Sie wertvolle Tipps zu Verleumdung und weiteren Ehrdelikten. Die Beleidigungsdelikte schützen das Rechtsgut „Ehre“. Auch eine einfache Beleidigung kann im Einzelfall empfindliche strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Neben der Geldstrafe sind Sie ggf. vorbestraft; auch eine Freiheitsstrafe ist möglich.

Erforderlich sind stets ein individualisierbarer Ehrträger und eine ehrverletzende Äußerung in nicht beleidigungsfreier Sphäre. „Die Polizei“ als solche ist beispielsweise mangels Individualisierbarkeit kein tauglicher Ehrträger, der einzelne Polizist oder Beamte einer bestimmten Einheit hingegen schon. § 185 StGB setzt ehrverletzende Äußerungen – die sowohl Meinung, als auch unwahre oder nicht erweislich wahre Tatsachen sein können – voraus, wobei Letztere gegenüber dem Ehrträger geäußert werden. 

Äußert man nicht erweislich wahre, ehrverletzende Tatsachen ggü. Dritten ist die üble Nachrede einschlägig. Bei ehrverletzenden Meinungen ist immer § 185 StGB zu prüfen. Die Abgrenzung von Meinungen und Tatsachen ist oft schwierig und setzt tiefergehende Kenntnisse der Rechtsprechung voraus. 

Um Verleumdung nach § 187 StGB handelt es sich, wenn die ehrverletzende Tatsache nachweislich unwahr ist und wider besseren Wissens geäußert wird. Diesen Straftatbestand stellen wir Ihnen weiter unten ausführlich dar.

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