Verleumdung (Verleumdung):
Definition:
Die wissentliche Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, eine Person zu verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Beispiel:
Jemand verbreitet das Gerücht, dass eine Person eine schwere Straftat begangen hat, obwohl er weiß, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.
Strafrahmen:
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bei öffentlicher Verleumdung oder in einer Versammlung kann die Strafe bis zu fünf Jahren betragen.
Erpressung (Erpressung):
Definition: Die Nötigung einer Person durch Gewalt oder Drohung, um sie zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu bewegen, die ihr oder einem Dritten einen Vermögensnachteil zufügt, wobei der Täter bereicherungsabsichtlich handelt.
Beispiel: Jemand droht, ein kompromittierendes Foto zu veröffentlichen, wenn das Opfer ihm kein Geld zahlt.
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.